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Grundqualifizierung

für den Personalrat

BPersVG: Mitbestimmen - mitgestalten - durchsetzen
Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten (PR 2 BPersVG)


Fundierte Kenntnisse der gesetzlichen Grundlagen nach dem BPersVG sind eine Voraussetzung erfolgreicher Personalratsarbeit. Eine engagierte Interessenvertretung verlangt aber in der täglichen Praxis mehr. Dies gilt insbesondere für die sozialen, personellen, wirtschaftlichen und organisatorischen Angelegenheiten, bei denen der Personalrat in unterschiedlichen Formen beteiligt ist oder sich einmischt.

Aufbauend auf „BPersVG: Einstieg leicht gemacht“ werden Ihnen deshalb in diesem Seminar weitere grundlegende Kenntnisse vermittelt, die Personalratsmitglieder benötigen, um die Interessen der Beschäftigten wirksam und nachhaltig vertreten zu können. Es werden die Beteiligungsrechte des Personalrats sowie die jeweiligen Verfahren und Angelegenheiten der Mitbestimmung, Mitwirkung und Anhörung vorgestellt sowie aktuelle Fälle besprochen.

Anwendung und betriebliche Umsetzung werden anhand von Beispielfällen geübt.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

  • So geht’s: Verfahren, Form und Fristen der Mitbestimmung und Mitwirkung zwischen Dienststelle und Personalrat
  • Nur mit uns! Beteiligungsrechte bei personellen, sozialen und organisatorischen Angelegenheiten
  • Agieren statt reagieren: Initiativrechte des Personalrats (Voraussetzungen, Form und Verfahren)
  • Ablauf des Verfahrens, wenn keine Einigung zwischen Personalrat und Dienststelle zustande kommt: Stufen verfahren – Einigungsstelle – (mögliche) Letztentscheidungsrechte der obersten Dienstbehörde
  • Schriftlich festhalten: Dienstvereinbarungen zwischen Personalrat und Dienststellenleitung (rechtliche Grundlagen für den Abschluss und mögliche Inhalte)
  • Aktuelle Rechtsprechung zu Umfang und zur Ausübung der Beteiligungsrechte des Personalrats nach dem BPersVG


Zielgruppen:
PR


Freistellungsgrundlage:
54(1)


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