JAV-Praxis: Arbeits- und Gesundheitsschutz bei der Ausbildung Ausbildung darf nicht krank machen!
Auszubildenden dürfen nur Aufgaben übertragen werden, die dem Ausbildungszweck dienlich sind und dem Ausbildungsstand sowie den physischen und psychischen Kräften der Auszubildenden entsprechen. Darüber hinaus gelten die Arbeitsschutzvorschriften und die gesetzlichen Regelungen zur Gesundheitsprävention. Diese bilden den Rahmen für eine sichere und gesundheitsgerechte Ausbildung, lassen aber viel Gestaltungsspielraum für betriebliche Lösungen. Betriebliche Interessenvertretungen können hier maßgeblich Einfluss nehmen. Das Seminar vermittelt Grundlagen über den Zusammenhang zwischen Ausbildung und Gesundheit sowie zu den Rahmenbedingungen und zur Systematik des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Wir zeigen, wie die betriebliche Interessenvertretung konkret Einfluss auf die Gestaltung von Ausbildungsbedingungen nehmen kann. Die Seminarinhalte in Stichworten: - Normenhierarchie und rechtliche Grundlagen/Vorschriften für eine sichere und gesundheitsgerechte Ausbildung
- Grundsatz: Verhältnis- vor Verhaltensprävention in der Ausbildung in der Pflege
- Besondere Aufsichtspflichten des Ausbilders, um gesundheitliche Beeinträchtigungen bei den Auszubildenden zu vermeiden
- Überblick: Instrumente des Arbeits- und Gesundheitsschutzes bei der Ausbildung (z.B. spezielle Gefährdungsbeurteilungen, Gefahrenanzeige)
- Mögliche Maßnahmen zur Vermeidung von Gesundheitsgefährdungen und Belastungen von Auszubildenden und Ausbildenden (z.B. Praxisanleiter/-innen)
- Überblick: Tarifvertragliche Regelungen zur Entlastung und zum Gesundheitsschutz von Auszubildenden in der Pflege
- Ziele, Handlungs- und Steuerungsmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretung
Möglichkeiten der Einbeziehung der Auszubildenden bei der Entwicklung von Maßnahmen zum Gesundheitsschutz |
Zielgruppen: JAV
Freistellungsgrundlage: 37(6), 54(1), LPersVG, SBV, MAV, MVG/MAVO kirchl. Träger |