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Digitalisierung der Arbeit, neue Technologien und Datenschutz

Grundlagen des Arbeitnehmerdatenschutzes: Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung

Die moderne Daten- und Informationstechnologie und die Digitalisierung der Arbeitswelt bieten ungeahnte Möglichkeiten für einen Informationsaustausch in “Echtzeit”, schnelle Datenerhebung und Datenspeicherung, Verhaltens- und Leistungskontrollen, Feststellung des Aufenthaltsortes der Beschäftigten und vieles mehr. Technisch ist dabei (fast) alles möglich - doch wo liegen die rechtlichen und aus Sicht der gesetzlichen Interessenvertretung betriebspolitischen Grenzen der Zulässigkeit der Nutzung von personenbezogenen Daten?

Den Datenschutz im Betrieb/in der Dienststelle zugunsten der Beschäftigten zu gestalten und umzusetzen, ist zu einer wichtigen Aufgabe der gesetzlichen Interessenvertretung geworden. Das Seminar stellt die rechtlichen Grundlagen des Arbeitnehmerdatenschutzes vor und zeigt u.a. Möglichkeiten und Instrumente der Umsetzung eines an den Bedürfnissen der Beschäftigten orientierten Datenschutzsystems auf.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

  • Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen und aktuelle Entwicklungen des Datenschutzes: EU-Datenschutz-Grundverordnung, Bundes-/Landesdatenschutzgesetze
  • Anwendungsbeispiele von technischen Einrichtungen und IT-Systemen zur automatisierten Datenverarbeitung
  • Zulässigkeit und Grenzen einer Verhaltens- und Leistungskontrolle von Beschäftigten (z.B. bei Personalinformationssystemen und Videoüberwachung)
  • Formen und Einsatz moderner Informations- und Kommunikationstechnik
  • Darstellung der Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung
  • Erarbeitung von Eckpunkten einer Rahmenbetriebs-/ Dienstvereinbarung zum Datenschutz zum Einsatz von IuK-Technik


Zielgruppen:
BR, PR


Freistellungsgrundlage:
37(6), 54(1), LPersVG


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