Interessenvertretung im Aufsichtsrat 1
Sichere Arbeitsplätze und die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens sind Prioritäten für die gesetzliche Interessenvertretung im Aufsichtsrat. Dabei stellen Gesetze sowie die aktuelle Rechtsprechung hohe Anforderungen - so etwa das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG), das Transparenz- und Publizitätsgesetz (TransPuG), der Corporate-Governance-Kodex und das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG). Die Seminarinhalte in Stichworten: - Belegschaftsinteressen im Aufsichtsrat vertreten - Grundsätze
- Mitbestimmungsgesetz und Drittelbeteiligungsgesetz
- Aufgaben und Rechte des Aufsichtsrats und seiner Mitglieder
- Verantwortung des Aufsichtsrats für die Leistung des Vorstands bzw. der Geschäftsführung
- Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung lesen und verstehen
- Informationen an Belegschaft, Betriebsrat und Gewerkschaft
- Besondere Konfliktlagen rechtlich und taktisch bewältigen
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Zielgruppen: BR, AR, andere AN-VertreterInnen im AR
Freistellungsgrundlage: 37(6), § 675 i.V.m. § 670 BGB und Rechtsprechung des BGH |