Startseite
Seminare suchen
Zentrale Seminare
Jugend-Seminare
Wichtige Hinweise
Die Bildungszentren
Datenschutz
Impressum
Zu ver.di Homepage
Zu ver.di b+b
Themen von Interesse - hier klicken:

Grundqualifizierung

für Aufsichtsratsmitglieder

Interessenvertretung im Aufsichtsrat 1


Sichere Arbeitsplätze und die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens sind Prioritäten für die gesetzliche Interessenvertretung im Aufsichtsrat. Dabei stellen Gesetze sowie die aktuelle Rechtsprechung hohe Anforderungen - so etwa das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG), das Transparenz- und Publizitätsgesetz (TransPuG), der Corporate-Governance-Kodex und das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG).

Die Seminarinhalte in Stichworten:

  • Belegschaftsinteressen im Aufsichtsrat vertreten - Grundsätze
  • Mitbestimmungsgesetz und Drittelbeteiligungsgesetz
  • Aufgaben und Rechte des Aufsichtsrats und seiner Mitglieder
  • Verantwortung des Aufsichtsrats für die Leistung des Vorstands bzw. der Geschäftsführung
  • Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung lesen und verstehen
  • Informationen an Belegschaft, Betriebsrat und Gewerkschaft
  • Besondere Konfliktlagen rechtlich und taktisch bewältigen


Zielgruppen:
BR, AR, andere AN-VertreterInnen im AR


Freistellungsgrundlage:
37(6), § 675 i.V.m. § 670 BGB und Rechtsprechung des BGH


Zur Übersicht "/"