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Digitalisierung der Arbeit, neue Technologien und Datenschutz

Arbeiten 4.0: Mitbestimmung beim Einsatz von IT-Systemen und Softwareanwendungen
Digitalisierung mitgestalten


Viele Betriebs- und Personalräte haben IT-Systeme bereits frühzeitig in Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen geregelt. Inzwischen ist jedoch viel geschehen: Die damaligen Initiatoren sind nicht mehr Mitglied im Gremium, die Technik hat sich sprunghaft weiterentwickelt (Datenkommunikation durch digitale Dokumentenmanagementsysteme, Virtualisierung, Cloud-Computing, Internet der Dinge ...).

Insbesondere dann, wenn “alte” Technik durch neue (interne und externe) IT-Systeme ersetzt wird, stellt sich die Frage, ob dies überhaupt mitbestimmungspflichtig ist und wie die Regelungen der bestehenden Vereinbarungen auszulegen sind bzw. inwieweit sie eingehalten werden können.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

  • Mitbestimmungsmöglichkeiten und -grenzen bei IT-Systemen
  • Umfang und Reichweite der Mitbestimmung (vom Bürokommunikationssystem über die Nutzung mobiler Endgeräte, WhatsApp-Beschäftigtengruppen und Internet der Dinge)
  • Arbeitnehmerdatenschutzrecht auf der Grundlage aktueller europarechtlicher Regelungen (EU-Datenschutz-Grundverordnung) und des Bundesdatenschutzgesetzes bzw. der Landesdatenschutzgesetze
  • Umgang mit den Folgen der Nutzung moderner IT-Systeme, z.B. im Rahmen der Entgrenzung von Arbeitsort und Arbeitszeit durch Nutzung von Smartphones und anderen mobilen Geräten
  • Vorstellung und Diskussion konkreter Regelungsansätze in Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen, z.B. zum Datenschutz, zum digitalen Arbeits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten oder zur Nutzung digitaler Endgeräte
  • Möglichkeiten der Aktualisierung bisheriger betrieblicher Regelungen

Bemerkung: Die Teilnehmer/-innen sind ausdrücklich aufgefordert, eigene Regelungsbeispiele aus ihren Betrieben/Verwaltungen mitzubringen und zur Diskussion zu stellen.



Zielgruppen:
BR, PR


Freistellungsgrundlage:
37(6), 54(1), LPersVG


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