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Grundqualifizierung

für die Jugend- und Auszubildendenvertretung

JAV-Praxis 2: Ausbildung checken und verbessern/nach Berufsbildungsgesetz (BPersVG)
Qualitätssicherung der beruflichen Erstausbildung (JAV 2)


Nach dem Einführungsseminar folgt nun für Mitglieder einer JAV im öffentlichen Dienst des Bundes alles Wesentliche zur Frage der Qualitätssicherung von betrieblicher Berufsausbildung und der Übernahme von Auszubildenden.

Hierbei werden - neben den gesetzlichen Grundlagen der Ausbildung - Überwachungs- und Handlungsmöglichkeiten der JAV in Zusammenarbeit mit dem Personalrat dargestellt und um neue Aktionsperspektiven erweitert. Wie können sie mitwirken und mitbestimmen, wenn z.B. bestimmte interne Bildungsmaßnahmen durchgeführt werden?

Paragrafenreiterei findet nicht statt, es geht auch hier wieder um praktische Fragen. Im Vordergrund steht dabei die aktive Einbeziehung der Auszubildenden bzw. die praxisorientierte Erarbeitung konkreter Handlungspläne für die jeweilige betriebliche Praxis.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

  • Die Regelungen zur Ausbildung nach dem BBiG
  • Pflichten und Verhalten der Auszubildenden gemäß BBiG
  • Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte bei der Durchführung von Bildungsmaßnahmen
  • Die Kontrolle der Ausbildung durch die JAV und den Personalrat
  • Beurteilungssysteme, Ausbildungsstandkontrolle
  • Fragen der praktischen Umsetzung in der Dienststelle
  • Rechtslage zur Freistellung für den Berufsschulbesuch


Zielgruppen:
JAV, Mitglieder der JAV nach BPersVG


Freistellungsgrundlage:
JAV


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