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Intressenvertretung und Tarifrecht

Der Betriebsrat in Tarifauseinandersetzungen


Tarifverhandlungen gehören zum Alltagsgeschäft der Gewerkschaften und beeinflussen auch die Arbeit von Interessenvertretungen. Wie ist die Stellung des Betriebsrats, wenn in Tarifverhandlungen durch Arbeitskampfmaßnahmen Druck gemacht werden soll?

Das Seminar befasst sich ausführlich mit allen Fragen, die im Zusammenhang mit Tarifrunden, Warnstreik und Streik entstehen können.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

  • Funktionsfähigkeit und Tätigkeit des Betriebsrats im Arbeitskampf
  • Friedenspflicht des Arbeitgebers und der Interessenvertretung gemäß § 74 Abs. 2 BetrVG
  • Zugangsrecht der Gewerkschaft vor und während des Arbeitskampfs
  • Die Mitbestimmung der Interessenvertretung bei personellen Angelegenheiten während des Arbeitskampfs
  • Die Mitbestimmung der Interessenvertretung in sozialen Angelegenheiten während des Arbeitskampfs: Arbeitszeitfragen, Überstunden, Kurzarbeit
  • Abmahnung und Kündigung wegen Teilnahme an Arbeitskämpfen und Warnstreiks


Zielgruppen:
BR


Freistellungsgrundlage:
37(6)


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