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Europa / Internationales

Europa

Kommunale Teilhabe für Millionen eingewanderter Bürger*innen
Europa wählt. Und was darf ich in Hintertupfingen entscheiden?


“Ich arbeite in der Straßenreinigung in Kaiserslautern." "Seit 2001 bei der Deutschen Post ...", "Ich kam als junges Mädchen nach Deutschland", "... es ist dringend nötig, aktiv gegen prekäre Arbeit vorzugehen." "Ich bin ebenso Teil dieser Gesellschaft." Im Betriebsverfassungsgesetz sind Arbeitnehmer*innen unabhängig von Nationalität und Herkunft seit 1972 gleichgestellt. Seitdem darf jede(r) Beschäftigte(r) im Betrieb wählen und gewählt werden. Fast 7 Millionen Menschen, die in Deutschland leben, dürfen jedoch auf kommunaler Ebene nicht wählen. Das sind fast zehn Prozent der Bevölkerung. In 15 von 28 EU Staaten ist es selbstverständlich, dass Menschen aus Nicht-EU-Ländern auf kommunaler Ebene wählen dürfen. In Deutschland nicht. Politische Teilhabe bedeutet Anerkennung als Bürger*innen und die Anerkennung von Leistungen, die Einwander*innen erbracht haben.



Hinweise:
Team:
Prof. Esther Dischereit

Zielgruppen:
iAN


Freistellungsgrundlage:
SU, TV, BU


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