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Die Praxis der Tarifarbeit in Deutschland

Im Rahmen der verfassungsrechtlich abgesicherten Tarifautonomie (Art. 9 Abs. 3 GG) und auf der Grundlage des Tarifvertragsgesetzes werden in Deutschland tarifliche Löhne, Gehälter und Arbeitsbedingungen durch frei gebildete Tarifvertragsparteien (Arbeitgeberverbände, einzelne Arbeitgeber und Gewerkschaften) geregelt. Sie entscheiden frei und ohne staatliche Kontrolle. Für die Verhandlungen bestehen keine Verfahrensvorschriften. Die Parteien entscheiden in eigener Verantwortung.

Jahrzehntelange Erfahrungen im unserem Wirtschaftssystem haben gezeigt, dass zur Gestaltung und Absicherung von Tarifverträgen Tarifvertragsparteien und gesetzliche Interessenvertretungen unverzichtbar sind. Insofern muss jede*r Arbeitnehmer*in und jeder Betriebsrat die wirtschaftlichen Voraussetzungen, den rechtlichen Rahmen sowie die Möglichkeiten und Grenzen der verschiedenen Instrumentarien kennen. Sie müssen darüber hinaus einschätzen, inwieweit über Tarifverträge der Arbeitsplatz, leistungsgerechtes Einkommen, humanere Arbeitsbedingungen o.a. abgesichert werden können. Dies wird vor dem Hintergrund (von Arbeitslosigkeit) beständiger technologischer Veränderungen, unsicherer Arbeitsverhältnisse und (schrumpfender) eingeengter Verteilungsspielräume immer dringlicher.

In dem Seminar sollen die Teilnehmenden(insofern)
• die gesellschaftspolitischen Rahmenbedingungen, aus denen sich die Tarifautonomie und der kollektive Arbeitsvertrag entwickelt haben und ableiten, kennen lernen,
• den Stellenwert und die rechtliche Absicherung von Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen im Wirtschafts- und Gesellschaftssystem erfahren,
• den Beitrag, den tarifliche Regelungen und Betriebsvereinbarungen zur Lösung der künftigen wirtschaftlichen Probleme leisten können, erkennen und
• ihre eigenen Möglichkeiten der demokratischen Einflussnahme erkennen.


Zielgruppen:
iAN


Freistellungsgrundlage:
BU


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