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Gute Arbeit gestalten und Belastungen abbauen - Arbeits- und Gesundheitsschutz

Chronisch Kranke im Betrieb
Gestaltungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung


Jede/-r dritte Arbeitnehmer/-in in unserem Land ist chronisch krank. Schwerpunkte sind Rückenerkrankungen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, neurologische und psychische Beeinträchtigungen, Folgen von Krebserkrankungen, Diabetes Typ 2 und Asthma.

Die allermeisten Betroffenen konzentrieren sich auf Symptombehandlung und greifen zu Medikamenten, mit z.T. schlimmen Nebenwirkungen. Dabei lassen sich oft arbeitsbedingte Ursachen und Gesundheitsbelastungen mindern, um die Erkrankung zu lindern und um die Arbeitsfähigkeit nachhaltig zu sichern.

Im Mittelpunkt des Seminars steht die Frage, wie durch vorsorgende und unterstützende Arbeitsgestaltung das Arbeiten mit chronischen gesundheitlichen Einschränkungen erleichtert werden kann, insbesondere durch ergonomische, soziale und organisatorische Maßnahmen, für die es z.T. weitgehende Mitbestimmungsrechte gibt.

Gesetzlichen Interessenvertretungen kommt hier eine Lotsenfunktion zu. In engem Kontakt mit den Kollegen und Kolleginnen können sie deren Arbeitsbedingungen mitgestalten. Um wirksam beraten, moderieren, bewerten und überwachen zu können, vermittelt das Seminar die erforderlichen arbeits- und gesundheitswissenschaftlichen sowie rechtlichen Grundkenntnisse.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

  • Zusammenhänge: Arbeit - Biographie - Krankheit - chronische Erkrankung
  • Krankheitsbilder der Hauptdiagnosegruppen Rücken, Psyche, Herz, Krebserkrankungen sowie deren Folgen
  • Erfahrungsberichte aus den Betrieben, Fallbeispiele
  • Primär-, Sekundär- und Tertiärprävention; Gefährdungsbeurteilung
  • Return-to-Work-Konzepte; Achtsamkeit in der Betriebs- und Arbeitskultur
  • Hilfen der Sozialversicherungsträger, Integrationsämter und Integrationsfachdienste
  • Arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen
  • Mitbestimmungs- und Gestaltungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung


Zielgruppen:
BR, PR, MAV, SBV


Freistellungsgrundlage:
37(6), 54(1), LPersVG, SBV, MAV, MVG/MAVO kirchl. Träger


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