Beurteilen allein genügt nicht! Gefährdungsbeurteilungen: Maßnahmen entwickeln und umsetzen
Die Gefährdungsbeurteilung oder die Begehung wurde durchgeführt, die Mängellisten sind erstellt und auch die Beschwerden der Beschäftigten sind dokumentiert. Passiert ist jedoch nichts! Viele Interessenvertretungen kennen diese Situation. Sie erfahren in diesem Seminar anhand betrieblicher Beispiele, wie Sie die Umsetzung von Schutzmaßnahmen erwirken können. Es geht dabei auch darum, den Arbeits- und Gesundheitsschutz systematisch im Betrieb zu verankern. Die Seminarinhalte in Stichworten: - Rechtsgrundlage: §§ 3-6 ArbSchG
- Bestandsaufnahme: Welche Ergebnisse von Gefährdungsbeurteilungen liegen im Betrieb vor? Wurden Maßnahmen abgeleitet und dokumentiert?
- Wie kann die Interessenvertretung die Umsetzung der Maßnahmen durchsetzen?
- Qualitative Kriterien für eine gute Umsetzung
- Typische Hindernisse für das Funktionieren des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes, mögliche Ursachen
- Modell eines systematischen Arbeits- und Gesundheitsschutzes
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Zielgruppen: BR, PR, MAV, SBV
Freistellungsgrundlage: 37(6), 54(1), LPersVG, SBV, MAV, MVG/MAVO kirchl. Träger |