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Personalwirtschaft

Leiharbeit, Werkverträge und Mini-Jobs: Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats bei prekärer Beschäftigung


Mit dem Ziel, den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen zu verhindern, hat der Gesetzgeber das Gesetz zur Arbeitnehmerüberlassung geändert und unter anderem die Sanktionen und Rechtsfolgen bei verdeckter Arbeitnehmerüberlassung noch weiter verschärft. Dennoch ist zu befürchten, dass auch zukünftig die Anzahl von Beschäftigten in Leiharbeit oder mit Werkverträgen (z.B. als Solo-Selbstständige oder Crowdworker) noch weiter zunehmen wird.

Auch die Anzahl der Mini-Jobs im Nebenerwerb steigt stetig. Grund dafür ist u.a., dass das Entgelt aus dem Haupterwerb nicht zur Deckung der Lebenshaltungskosten ausreicht. Oft werden von Arbeitgebern auch nur noch Teilzeitarbeitsverhältnisse angeboten. Beschäftigte würden zur Einkommenssicherung gern mehr arbeiten, können dies in ihrem derzeitigen Arbeitsverhältnis aber nicht.

Im Seminar werden die rechtlichen Vorschriften dargestellt und die möglichen Handlungsoptionen der gesetzlichen Interessenvertretung erörtert, um prekäre Beschäftigung bestmöglich zu verhindern.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

  • Unterschiede in der Arbeitnehmerüberlassung am Beispiel von Leiharbeit und Werkverträgen
  • Zuständigkeit der gesetzlichen Interessenvertretung
  • Umgang mit Spannungen im Betrieb zwischen der Stamm- und der Randbelegschaft
  • Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei der Personalbedarfsplanung und beim Personaleinsatz
  • Tarifvertragliche Regelungen (z.B. MTV Zeitarbeit)
  • Gesetzliche Vorgaben (AÜG, TzBfG, SGB III, SGB IV, EU-Richtlinie 2008/104/EG)
  • Möglichkeiten des Betriebsrats, prekäre Beschäftigung einzudämmen und die Stammbelegschaft zu schützen


Zielgruppen:
BR


Freistellungsgrundlage:
37(6)


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