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Grundqualifizierung

für übergreifende Gremien

Konzernbetriebsrat - Aufgaben, Kompetenzen, Geschäftsführung und Organisation der Arbeit


Durch Beschlüsse der einzelnen Gesamtbetriebsratsgremien kann für einen Konzern nach § 18 Aktiengesetz ein Konzernbetriebsrat errichtet werden. Dafür sind übereinstimmende Beschlüsse der Gesamtbetriebsräte der Unternehmen erforderlich, in denen 50 Prozent der Arbeitnehmer des Konzerns beschäftigt sind. Aber was ist ein Konzern? Wofür ist ein Konzernbetriebsrat zuständig, und wie weit gehen seine Befugnisse?

Das Seminar erläutert die Grundlagen und rechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Konzernbetriebsrats. Dargestellt werden die Zuständigkeiten und die Erfordernisse der Zusammenarbeit und Abstimmung mit den anderen betriebsverfassungsrechtlichen Gremien.

Aber auch mögliche Konfliktpunkte der Zusammenarbeit (innerhalb des Konzernbetriebsrats und mit anderen Gremien) aufgrund unterschiedlicher Interessenlagen werden behandelt und Verbesserungsmöglichkeiten entwickelt.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

  • Zuständigkeiten, Rechte und Pflichten des Konzernbetriebsrats nach BetrVG
  • Konzernbegriff nach dem Betriebsverfassungsgesetz
  • Zusammensetzung des Konzernbetriebsrats
  • Zusammenwirken, Informationsfluss und Abstimmung im Konzernbetriebsrat und zwischen den Gremien
  • Konzernbetriebsvereinbarungen: Welche Inhalte werden üblicherweise darin geregelt? Welche Handlungsspielräume haben Betriebsräte hierbei?
  • Zusammensetzung, Geschäftsführung, Sitzungen, Geschäftsordnung, Ausschüsse des Konzernbetriebsrats
  • Informationspflichten des Arbeitgebers gegenüber dem Konzernbetriebsrat
  • Ziele und Strategien des Konzernbetriebsrats


Zielgruppen:
KBR


Freistellungsgrundlage:
37(6)


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