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Intressenvertretung und Tarifrecht

TVöD-Aufbau: Eingruppierungsrecht Bund 1
Grundlagen des Eingruppierungsrechts gemäß TVöD-Bund und Tarifvertrag über die Entgeltordnung


Die Eingruppierung der Beschäftigten erfolgt nach den Regelungen der §§ 12, 13 TVöD-Bund und der Entgeltordnung. Als Betriebs- bzw. Personalratsmitglied bestimmen Sie bei der Einstellung und Eingruppierung mit. Ihnen obliegt die Aufgabe, Ein- und Höhergruppierungen auf ihre tarifliche Richtigkeit hin zu überprüfen.

Das Seminar "Eingruppierungsrecht" vermittelt Grundkenntnisse zur Eingruppierung, zu Aufbau und Systematik der einzelnen Teile des Tarifvertrags über die Entgeltordnung des Bundes sowie zum Grundsatz der Tarifautomatik. Die Teilnehmenden gehen mit Tätigkeitsmerkmalen und Arbeitsvorgängen um. Sie verstehen spezielle Eingruppierungsfragen und lernen, ihre Kenntnisse in der Praxis anzuwenden. Erläutert werden Aufbau und Struktur sowie Stufenverläufe der Entgelttabellen im TVöD-Bund. Außerdem werden die in diesem Zusammenhang bestehenden Beteiligungsrechte des Betriebs- bzw. Personalrats erläutert.



Zielgruppen:
BR, PR


Freistellungsgrundlage:
37(6), 54(1), LPersVG


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