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Allgemeine Aufgaben und Mitbestimmungsrechte

Vielfalt und Respekt in Betrieb und Dienststelle
Umgang mit Diskriminierung und Rassismus als Aufgabe der gesetzlichen Interessenvertretung


Rechtspopulistische und ausgrenzende Einstellungen haben nicht nur gesamtgesellschaftlich zugenommen, sondern sind auch in Betrieben und Dienststellen ein wachsendes Problem. Insbesondere wenn Beschäftigte nichtdeutscher Herkunft am Arbeitsplatz, in den sozialen Netzwerken oder in der Kantine ausgegrenzt bzw. verächtlich gemacht werden. Wichtige Ansprechpartner/-innen bei Diskriminierungsvorfällen im Betrieb oder in der Dienststelle sind die Mitglieder der gesetzlichen Interessenvertretung. Das Betriebsverfassungs- bzw. die Personalvertretungsgesetze bieten nicht nur das juristische Handwerkszeug, Diskriminierungen zu unterbinden, sondern auch die Grundlage dafür, das interkulturelle Zusammenleben im Betrieb aktiv zu fördern.

Im Seminar werden diese gesetzlichen Grundlagen erarbeitet und darüber hinaus konkrete Handlungsperspektiven für die gesetzliche Interessenvertretung entwickelt.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

  • Begriffsklärungen: Rassismus/Diskriminierung versus Integration und interkulturelle Verständigung im Betrieb
  • Rechtliche Möglichkeiten gegen diskriminierendes/rassistisches Verhalten im Betrieb/in der Dienststelle; Pflichten des Arbeitgebers
  • Maßnahmen und Strategien zum interkulturellen Dialog, zur rechtlichen Gleichstellung, zur sozialen Partizipation (z.B. durch Öffentlichkeitsarbeit und gezielte Kommunikation mit den Kolleginnen und Kollegen)
  • Argumente und Aktionen gegen diskriminierendes/rassistisches Verhalten und fremdenfeindliche Tendenzen
  • Übersicht: Netzwerke und Beratungsstellen zur Unterstützung gegen Fremdenfeindlichkeit und Diskriminierung im Betrieb
  • Aufgaben und Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung


Zielgruppen:
BR, PR, MAV, SBV, JAV


Freistellungsgrundlage:
37(6), 54(1), LPersVG, SBV, MAV, MVG/MAVO kirchl. Träger


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