Grundlagen der Tarifpolitik - Herkunft und Ziele der Tarifautonomie
m Rahmen der verfassungsrechtlich abgesicherten Tarifautonomie (Art. 9 Abs. 3 GG) und auf der Grundlage des Tarifvertragsgesetzes werden in Deutschland tarifliche Löhne, Gehälter und Arbeitsbedingungen durch frei gebildete Tarifvertragsparteien (Arbeitgeberverbände, einzelne Arbeitgeber und Gewerkschaften) geregelt. Sie entscheiden frei und ohne staatliche Kontrolle. Für die Verhandlungen bestehen keine Verfahrensvorschriften. Die Parteien entscheiden in eigener Verantwortung.
Jahrzehntelange Erfahrungen im unserem Wirtschaftssystem haben gezeigt, dass zur Gestaltung und Absicherung von Tarifverträgen Tarifvertragsparteien und gesetzliche Interessenvertretungen unverzichtbar sind. Insofern muss jede*r Arbeitnehmer*in und jeder Betriebsrat die wirtschaftlichen Voraussetzungen, den rechtlichen Rahmen sowie die Möglichkeiten und Grenzen der verschiedenen Instrumentarien kennen.
Ziel des Seminars ist es, die teilnehmenden Arbeitnehmer*innen anhand der verschiedenen Instrumentarien zu einer demokratischen Einflussnahme zu befähigen. |
Zielgruppen: iAN
Freistellungsgrundlage: BU |