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Intressenvertretung und Tarifrecht

TVöD/TV-L spezial: Qualifizierung und Personalentwicklung
Tarifvertragliche Regelungen und betriebliche Ausgestaltung der Qualifizierung nach § 5 TVöD/TV-L


Im TVöD/TV-L sind die Qualifizierung der Beschäftigten und die Personalentwicklung tarifvertraglich geregelt. Wenngleich die näheren Ausführungen im § 5 die Qualifizierung lediglich als Kann-Regelung vorsehen, so erhält die gesetzliche Interessenvertretung mit der obligatorischen jährlichen Durchführung eines Qualifizierungsgesprächs einen auszufüllenden Gestaltungsrahmen. Dazu ist es notwendig, den für den Betrieb erforderlichen Qualifizierungsbedarf zu ermitteln und mit den Beschäftigten in Einklang zu bringen.
Im Seminar werden neben den tariflichen Regelungen zentrale Begriffe, Instrumente und Konzepte zur Qualifizierung sowie Handlungsoptionen für die Interessenvertretung vorgestellt.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

  • Tarifvertragliche Regelungen nach § 5 TVöD/TV-L
  • Einbettung der Personalentwicklung nach § 5 in weitere Personalentwicklungsinstrumente im TVöD/TV-L
  • Begriffe, Instrumente und Konzepte der Qualifizierung und Personalentwicklung
  • Eckpunkte für eine Dienst-/Betriebsvereinbarung zu den Themen Qualifizierung und Personalentwicklung
  • Aufgaben, Beteiligungs- und Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung


Zielgruppen:
BR, PR, MAV


Freistellungsgrundlage:
37(6), 54(1), LPersVG, MAV, MVG/MAVO kirchl. Träger


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