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Arbeits- und Sozialrecht

Arbeitsrecht des öffentlichen Dienstes


Das Arbeitsrecht für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes ist sehr stark von Tarifverträgen (insbesondere vom TVöD) geprägt. In diesem Seminar lernen Sie die Aspekte des Arbeitsrechts kennen, die nicht in den Tarifverträgen geregelt sind und trotzdem eine große Bedeutung für eine erfolgreiche Arbeit in der Interessenvertretung haben. In kompakter Form werden die Grundzüge des individuellen Arbeitsrechts dargestellt.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

  • Grundbegriffe und Rechtsquellen des Arbeitsrechts
  • Überblick: Allgemeine gesetzliche Grundlagen zum individuellen Arbeitsrecht
  • Probleme bei der Begründung des Arbeitsverhältnisses
  • Darstellung gesetzlicher Grundlagen zu den Inhalten des Arbeitsverhältnisses
  • Überblick: Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Befristung, Kündigung, Aufhebungsvertrag)
  • Recht bekommen: Arbeitsgericht und Grundzüge des Verfahrensrechts


Hinweise:
Bemerkung: Aufbauend auf diesem Seminar kann die dreiteilige Seminarreihe zum Arbeitsrecht besucht werden. Diese Seminare vermitteln insbesondere zu den gesetzlichen Grundlagen des individuellen Arbeitsrechts vertiefende Kenntnisse. Da neben den Gesetzen zum Arbeitsrecht die Tarifverträge die wichtigsten Arbeitsgrundlagen der gesetzlichen Interessenvertretung sind, werden darüber hinaus noch Spezialseminare zum TVöD angeboten, z. B. „TVöD-Grundlagen: Einführung und Überblick“.

Zielgruppen:
BR, PR, SBV


Freistellungsgrundlage:
37(6), 54(1), LPersVG, SBV


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