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Grundqualifizierung

für den Personalrat

Beamtenrecht und Personalvertretungsrecht
Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung


Aufgabe des Personalrats ist es u.a., die Einhaltung der Gesetze, die zugunsten der Beschäftigten gelten, zu überwachen. Hierzu gehören auch die Regelungen zum Beamtenrecht, welche auf Bundes- oder der jeweiligen Landesebene erlassen wurden. Personalräte sollten in diesem Bereich fundierte Kenntnisse haben, um ihren Überwachungspflichten nachkommen zu können.

Im Seminar werden die Regelungen zum Beamtenrecht ausführlich vorgestellt. Zusätzlich werden die tariflichen Regelungen des öffentlichen Dienstes erläutert, soweit sie Bezug zum Beamtenrecht haben.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

  • Grundlagen und Grundbegriffe des Beamtenrechts
  • Personalauswahlverfahren im öffentlichen Dienst
  • Pensionierung wegen Dienstunfähigkeit
  • Versetzung, Abordnung, Umsetzung, Zuweisung


Zielgruppen:
PR


Freistellungsgrundlage:
54(1), LPersVG


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