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Was tun bei geplanter Ausgründung in Betrieben des Gesundheitswesens?
Beteiligungsstrategie auf der Grundlage des Betriebsverfassungsgesetzes


Ausgründungen, Outsourcing, Auslagerung in Tochtergesellschaften gelten in vielen Betrieben des Gesundheitswesens immer noch als Handlungsoptionen, um Kosten zu sparen. Nicht nur klassische Dienstleistungsbereiche werden ausgegliedert, in manchen Unternehmen trifft es schon weite Teile der Gesundheitsfachberufe. Und ausgegliedert wird meist nicht auf einmal, sondern scheibchenweise. Wie auch immer solche Maßnahmen umgesetzt werden, sie alle haben gemeinsam, dass sie oftmals zulasten der Beschäftigten gehen, insbesondere durch Wegfall der Tarifbindung, und dass jede Maßnahme vom Betriebsrat im Sinne der Beschäftigteninteressen bewertet und bearbeitet werden muss.

Das Seminar zeigt die Bandbreite der unternehmerischen Entscheidungen, ihre Ursachen und Folgen für die Struktur und Organisation des Betriebs, die Arbeitsbedingungen sowie die Arbeitsplätze der Beschäftigten. Im Mittelpunkt stehen die rechtlichen und praktischen Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats bei Ausgründungen unter Einbeziehung der aktuellen Rechtsprechung. Kann eine Ausgründung verhindert werden? Wie kann der Betriebsrat sich darauf vorbereiten, wie kann er reagieren?

Die Seminarinhalte in Stichworten:

  • Überblick über gesetzliche und tarifvertragliche Grundlagen und Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei Ausgründungen
  • Ursachen und Formen von betrieblichen Veränderungen und Umstrukturierungen und ihre Bedeutung für die Rechte der Beschäftigten
  • Voraussetzungen und Pflichten des Arbeitgebers nach § 613a BGB (Betriebsübergang)
  • Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei betrieblichen
  • Veränderungsprozessen in Form von Ausgründung von Arbeitsbereichen oder Dienstleistungen
  • Überblick über Regelungsvarianten bei Ausgründungen: Sozialplan, Interessenausgleich, Sozialtarifvertrag, Überleitungstarifvertrag
  • Erarbeiten von möglichen Strategien zur Verhinderung von Ausgründungen


Zielgruppen:
BR


Freistellungsgrundlage:
37(6)


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