Ausbildungsreform in der Pflege: Das neue Pflegeberufegesetz (PflBG)
Das neue Pflegeberufegesetz gilt seit dem 1. Januar 2020 und die ersten Auszubildenden nach dem neuen Gesetz haben bereits mit der Ausbildung begonnen. Bei der Ausbildung werden wichtige Beteiligungsrechte der Interessenvertretung berührt. Betriebs- und Personalräte sowie Mitarbeitervertretungen haben gemeinsam mit den Jugend- und Auszubildendenvertretungen auf die Einhaltung des Pflegeberufegesetzes sowie der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung zu achten, um sicherzustellen, dass die Auszubildenden entsprechend der neuen gesetzlichen Vorgaben ausgebildet werden. Darüber hinaus sollen sie die Ausbildungspläne, Praxisanleitung und Kooperationsvereinbarungen mit externen Ausbildungspartnern auch inhaltlich mitgestalten. |
Hinweise: Den vollständigen Ausschreibungstext für eure ordnungsgemäße Beschlussfassung findet ihr hier: www.verdi-bub.de/3592
Zielgruppen: BR, PR, MAV, JAV
Freistellungsgrundlage: 37(6), 54(1), LPersVG, MAV, MVG/MAVO kirchl. Träger |