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Seminarprogramm

JAV-Praxis: Der Weg zur Betriebs-/Dienstvereinbarung in der Ausbildung im Gesundheitswesen

Durch den Abschluss von Betriebs-/Dienstvereinbarungen zur Ausgestaltung der Ausbildung im Gesundheitswesen werden Normen gesetzt und die Ausbildung durch die Interessenvertretung mitgestaltet. Dieses Seminar bietet einen Überblick über die rechtlichen Voraussetzungen und regelbaren Inhalte. Es werden die Grundlagen der Verhandlungen erläutert und Handlungsmöglichkeiten speziell aus der Sicht der Jugend- und Auszubildendenvertretung entwickelt.

Als „Gesetz des Betriebs“ entfaltet die Betriebs-/Dienstvereinbarung zur Gestaltung der Ausbildung Rechtswirkung für die Auszubildenden, den Arbeitgeber und die gesetzliche Interessenvertretung. Daher muss auch die Jugend- und Auszubildendenvertretung in der Lage sein, dieses Instrument effektiv und rechtlich korrekt zu handhaben.

Im Seminar werden durch die exemplarische Bearbeitung einer Betriebs-/Dienstvereinbarung von der Regelungsabsicht bis zum Abschluss der Vereinbarung alle anstehenden Fragen behandelt (formaler Aufbau, mögliche Inhalte sowie das gesamte Verfahren).

Die Seminarinhalte in Stichworten:

  • Rechtsgrundlagen zur Ausbildung im Gesundheitswesen (Gesetz – Tarifvertrag – Betriebs-/Dienstvereinbarung – Einzelausbildungsverhältnis: Zusammenwirken und Abgrenzung)
  • Beteiligungsrechte und Initiativrechte bei der Gestaltung von Ausbildungsverhältnis und Problemen in der Ausbildung
  • Systematische Bearbeitung und Entwicklung von möglichen Inhalten für eine Betriebs-/Dienstvereinbarung
  • Formalien, Aufbau, Struktur, Geltungsdauer, Abschlussmängel, Nichtigkeit, Kündigung, Nachwirkung von Betriebs-/Dienstvereinbarungen
  • Zusammenarbeit, Aufgabenverteilung zwischen JAV und BR/PR/MAV bei der Entwicklung und dem Abschluss von Betriebs-/Dienstvereinbarung zur Ausbildung
  • Umgang mit Konflikten (z. B. Scheitern der Verhandlungen, Anrufung der Einigungsstellen, Durchsetzung der Beteiligungsrechte vor dem Arbeitsgericht)


Zielgruppen:
BR, PR, MAV, JAV, BR, PR, MAV und JAVis im Gesundheitswesen


Freistellungsgrundlage:
37(6), 54(1), LPersVG, MAV


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