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Grundqualifizierung

für die Jugend- und Auszubildendenvertretung

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Gut qualifizierte JAVen sind neben der Interessenvertretung der Jugendlichen und Auszubildenden gleichzeitig auch eine tatkräftige Unterstützung für ihren Betriebs- oder Personalrat. Für die ordnungsgemäße Arbeit aller Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung sind Kenntnisse der wesentlichen rechtlichen Regelungen (wie des BetrVG bzw. des BPersVG, des BBiG oder des KrPflG …) und deren Umsetzbarkeit eine unabdingbare Voraussetzung. Zum Erwerb von grundlegenden Kenntnissen wird eine Grundqualifizierung angeboten, die – wegen der komplexen rechtlichen Regelungen – aus vier Seminarwochen besteht. Diese werden im Folgenden näher beschrieben. Die Konzeption der Grundqualifizierung sieht vor, dass grundsätzlich zunächst das Seminar „JAV-Praxis 1 – Einführung in die Arbeit der JAV“ besucht werden sollte. Danach können die drei weiteren JAV-Praxis-Seminare in beliebiger Reihenfolge kombiniert werden. In JAV spezial-Seminaren können die Kompetenzen dann weiter ausgebaut werden.




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