Aktuelle Seminare zum Thema Gut qualifizierte JAVen sind neben der Interessenvertretung der
Jugendlichen und Auszubildenden gleichzeitig auch eine tatkräftige
Unterstützung für ihren Betriebs- oder Personalrat.
Für die ordnungsgemäße Arbeit aller Mitglieder der Jugend- und
Auszubildendenvertretung sind Kenntnisse der wesentlichen
rechtlichen Regelungen (wie des BetrVG bzw. des BPersVG, des
BBiG oder des KrPflG …) und deren Umsetzbarkeit eine unabdingbare
Voraussetzung. Zum Erwerb von grundlegenden Kenntnissen
wird eine Grundqualifizierung angeboten, die – wegen
der komplexen rechtlichen Regelungen – aus vier Seminarwochen
besteht. Diese werden im Folgenden näher beschrieben.
Die Konzeption der Grundqualifizierung sieht vor, dass grundsätzlich
zunächst das Seminar „JAV-Praxis 1 – Einführung in die
Arbeit der JAV“ besucht werden sollte. Danach können die drei
weiteren JAV-Praxis-Seminare in beliebiger Reihenfolge kombiniert
werden. In JAV spezial-Seminaren können die Kompetenzen
dann weiter ausgebaut werden.
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