Aktuelle Seminare zum Thema Kenntnisse des Schwerbehindertenrechts als der gesetzlichen
Grundlage für die Tätigkeit als Interessenvertretung
sind unabdingbare
Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Arbeit als
Schwerbehindertenvertreter/-
in, Betriebsrat, Personalrat oder
Mitarbeitervertretung.
Für den Erwerb von grundlegenden Kenntnissen wird eine Qualifizierung
angeboten, die aus mehreren Seminarangeboten
besteht und im Folgenden beschrieben wird. Die Konzeption der
Grundqualifizierung
sieht vor, dass grundsätzlich zunächst das
Seminar „Die Pflichtquote allein reicht nicht“ besucht werden
sollte. Danach können weitere Seminare in beliebiger Reihenfolge
kombiniert werden.
Das Seminarangebot ist primär für Schwerbehindertenvertretungen,
gleichfalls auch für Betriebsräte, Personalräte
und Mitarbeitervertretungen
gedacht!
Für einen schnellen direkten Zugriff auf einzelne Seminare können Sie auch die Suchfunktion verwenden.
|