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Grundqualifizierung

für die Schwerbehindertenvertretung

Aktuelle Seminare zum Thema

Kenntnisse des Schwerbehindertenrechts als der gesetzlichen Grundlage für die Tätigkeit als Interessenvertretung sind unabdingbare Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Arbeit als Schwerbehindertenvertreter/- in, Betriebsrat, Personalrat oder Mitarbeitervertretung.
Für den Erwerb von grundlegenden Kenntnissen wird eine Qualifizierung angeboten, die aus mehreren Seminarangeboten besteht und im Folgenden beschrieben wird. Die Konzeption der Grundqualifizierung sieht vor, dass grundsätzlich zunächst das Seminar „Die Pflichtquote allein reicht nicht“ besucht werden sollte. Danach können weitere Seminare in beliebiger Reihenfolge kombiniert werden.
Das Seminarangebot ist primär für Schwerbehindertenvertretungen, gleichfalls auch für Betriebsräte, Personalräte und Mitarbeitervertretungen gedacht!



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