Aktuelle Seminare zum Thema Kenntnisse des Bundespersonalvertretungsgesetzes als der gesetzlichen
Grundlage für die Tätigkeit des Personalrates sind unabdingbare
Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Personalratsarbeit
aller einzelnen Personalratsmitglieder. Für den Erwerb von grundlegenden
Kenntnissen wird eine Grundqualifizierung angeboten,
die – wegen des keineswegs einfachen Personalvertretungsrechtes
– aus drei Seminarwochen besteht, die im Folgenden beschrieben
werden. Die Konzeption der Grundqualifizierung sieht vor,
dass grundsätzlich zunächst das Seminar „Einführung und Überblick“
besucht werden sollte. Daran anschließen sollten sich die
beiden weiteren Seminarwochen. Über vertiefende Seminare können
Sie Ihre Kompetenzen weiter ausbauen.
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