FB 03 – Eingliederung von und Arbeit mit Geflüchteten im öffentlichen Dienst und in sozialen Einrichtungen
Im öffentlichen Dienst wurden in der Vergangenheit viele Vollzeitstellen abgebaut. Die Aufgaben, die mit der Aufnahme, Betreuung und Integration von Flüchtlingen verbunden sind, haben die Arbeitsbelastung zusätzlich erhöht. Viele Beschäftigte haben nun ihre Belastungsgrenze erreicht. Der öffentliche Dienst hat reagiert, Bund, Länder und Kommunen sowie soziale Dienstleister haben neue Beschäftigte eingestellt. Auch für Geflüchtete und Menschen mit Migrationshintergrund sollen Ausbildungs- oder Beschäftigungsverhältnisse im öffentlichen Dienst entstehen. Dies darf jedoch nicht über „zusätzliche Arbeitsgelegenheiten”, Ein-Euro-Jobs oder unter Absenkung des gesetzlichen Mindestlohns erfolgen. Die gesetzliche Interessenvertretung muss daher bei Einstellungen prüfen, ob die Eingruppierung stimmt und ob die Arbeitsbedingungen den gesetzlichen Regelungen und den Anforderungen an den Arbeits- und Gesundheitsschutz entsprechen. Die Seminarinhalte in Stichworten: - Überblick: Gesetzliche und tarifvertragliche Regelungen (z. B. zu Einstellung und Eingruppierung)
- Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen in der Arbeit mit Geflüchteten
- Überblick: Rechtliche Rahmenbedingungen für die Integration von Geflüchteten am Arbeitsplatz
- Zulässigkeit von Ein-Euro-Beschäftigung
- Programm zur sozialen Teilhabe am Arbeitsmarkt des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
- Möglichkeiten der Förderung der Aus- und Weiterbildung von Beschäftigten und Geflüchteten
- Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung
|
Zielgruppen: BR, PR, MAV, SBV, BR, PR, SBV, MAV und JAVis im Gesundheitswesen
Freistellungsgrundlage: 37(6), 54(1), LPersVG, SBV, MAV |