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Allgemeine Aufgaben und Mitbestimmungsrechte

Zwischen Tendenzschutz und Mitbestimmung
Betriebsratsarbeit in Tendenzbetrieben


Sie arbeiten in einem eindeutigen Tendenzbetrieb und fragen sich, was ein Betriebsrat hier ausrichten kann? Ihr Arbeitgeber behauptet, einen Tendenzbetrieb zu führen, in dem kein Betriebsrat gebraucht werde? Oder er überlegt laut, sich demnächst als “Tendenzbetrieb” zu bezeichnen, um den Betriebsrat einschränken zu können?

Betriebsräte in Tendenzbetrieben haben dieselben Aufgaben wie die in anderen Betrieben. Nur in kleinen Teilbereichen gibt es eingeschränkte Rechte, aber viele Möglichkeiten! Dieses Seminar bietet einen systematischen Überblick über tendenzbedingte Sonderregelungen des BetrVG. Es befasst sich schwerpunktmäßig mit personellen Einzelmaßnahmen wie Versetzung, Einstellung oder Kündigung. Es ermöglicht Austausch und fördert die praktische Alltagsarbeit.

Sie erhalten einen Überblick über das ursprüngliche Ziel des Tendenzschutzes und bekommen Hinweise, um zu überprüfen, ob es sich wirklich um einen “Tendenzbetrieb” handelt. Darüber hinaus werden die rechtlichen und praktischen Aspekte der Beschränkung Ihrer Arbeit durch den Tendenzschutz im Betriebsverfassungsrecht behandelt.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

  • Die Bestimmungen des § 118 Abs. 1 BetrVG
  • Definition: Tendenzträger/-in
  • Bedeutung für die Betriebsratsarbeit
  • Personelle Angelegenheiten
  • Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte
  • Betriebsratsarbeit ohne Wirtschaftsauschuss: Es gibt Alternativen
  • Die Rechtsprechung zu Tendenzbetrieben


Zielgruppen:
BR


Freistellungsgrundlage:
37(6)


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