FB 03 – Seminar für Betriebsräte der Arbeiterwohlfahrt (AWO)
Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) ist ein sogenannter Tendenzbetrieb. Das heißt, hier gelten andere, besondere Regeln: So haben Betriebsräte nur eingeschränkte Beteiligungsrechte und auch ein Wirtschaftsausschuss kann nicht gebildet werden. Was heißt dies nun konkret für die Arbeit des Betriebsrats? In diesem Seminar lernst du die Beteiligungsrechte des Betriebsrats sowie die arbeitsrechtlichen Besonderheiten im Tendenzbetrieb kennen. Es vermittelt erforderliche Kenntnisse, die speziell für die Betriebsratsarbeit bei der AWO wichtig sind. |
Zielgruppen: BR, BR der Arbeiterwohlfahrt
Freistellungsgrundlage: 37(6) |