JAV Praxis: Ausbildungsqualität durch weitere gesetzliche Werkzeuge verbessern
Durch den Abschluss von Betriebs- und Dienstvereinbarungen werden Normen gesetzt, die die Interessenvertretung mitgestalten kann. Dieses Seminar bietet einen Überblick über die rechtlichen Voraussetzungen und regelbaren Inhalte. Es werden die Grundlagen der Verhandlungen erläutert und Handlungsmöglichkeiten speziell aus der Sicht der
Jugend- und Auszubildendenvertretung entwickelt. Als ‘Gesetz des Betriebs’ entfaltet die Betriebs-/Dienstvereinbarung zur Gestaltung der Ausbildung Rechtswirkung für die Auszubildenden, den Arbeitgeber und die gesetzliche Interessenvertretung. Daher muss auch die Jugend- und Auszubildendenvertretung in der Lage sein, dieses Instrument effektiv und rechtlich korrekt zu handhaben. Im Seminar weden durch die exemplarische Bearbeitung einer Betriebs-/Dienstvereinbarung von der Regelungsabsicht bis zum Abschluss der Vereinbarung alle anstehenden Fragen behandelt (formaler Aufbau, mögliche Inhalte sowie das gesamte Verfahren). Die Seminarinhalte in Stichworten: - Rechtsgrundlagen zur Ausbildung (Gesetz – Tarifvertrag – Betriebs-/Dienstvereinbarung – Einzelausbildungsverhältnis: Zusammenwirken und Abgrenzung)
- Beteiligungsrechte und Iniativrechte bei der Gestaltung der Ausbildung
- Systematische Bearbeitung und Entwicklung von möglichen Inhalten für eine Betriebs-/Dienstvereinbarung
- Formalien, Aufbau, Struktur, Geltungsdauer, Abschlussmängel, Nichtigkeit, Kündigung, Nachwirkung von Betriebs-/Dienstvereinbarungen
- Zusammenarbeit, Aufgabenverteilung zwischen JAV und BR/PR bei der Entwicklung und dem Abschluss von Betriebs-/Dienstvereinbarung zur Ausbildung
- Umgang mit Konflikten (z.B. Scheitern der Verhandlungen, Anrufung der Einigungsstellen, Durchsetzung der Beteiligungsrechte vor dem Arbeitsgericht)
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Zielgruppen: BR, PR, JAV
Freistellungsgrundlage: 37(6), 54(1), LPersVG |