FB 03 – JAV-Praxis 2: Ausbildung checken und verbessern – für Pflegeberufe Qualitätssicherung der beruflichen Erstausbildung (JAV 2)
Nach dem Einführungsseminar folgt nun alles Wesentliche über das Krankenpflegegesetz (KrPflG). Paragrafenreiterei findet nicht statt, es geht auch hier wieder um die praktischen Fragen: Welchen Beitrag haben Azubis für ein gutes Ausbildungsergebnis zu leisten? Welche Pflichten stehen an? Und – ganz wichtig – auf welche Weise können JAV und Betriebs- bzw. Personalrat kontrollieren und sicherstellen, dass Azubis eine qualitativ hochwertige und damit zukunftsgerichtete Ausbildung erhalten? Wie können sie mitwirken und mitbestimmen, wenn interne Bildungsmaßnahmen durchgeführt werden? Die Seminarinhalte in Stichworten: - Die Regelungen zur Ausbildung nach dem KrPflG
- Pflichten und Verhalten der Auszubildenden gemäß KrPflG
- Pflichten des Trägers der Ausbildung
- Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte bei der Durchführung von Bildungsmaßnahmen
- Die Kontrolle der Ausbildung durch die JAV und den Betriebs-/Personalrat
- Beurteilungssysteme, Ausbildungsstandkontrolle
- Fragen der praktischen Umsetzung im Betrieb
- Freistellung zum Besuch der Krankenpflegeschule
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Zielgruppen: JAV
Freistellungsgrundlage: 37(6), 54(1), LPersVG |